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Kilchberg   Die liebens­werte Gemeinde

Bericht aus dem Ortschaftsrat vom Mittwoch, 14. September 2016

Oberbürgermeister Palmer überreicht an Gundi Reichenmiller einen Blumenstrauß 1. Oberbürgermeister Boris Palmer kam in die Sitzung des Ortschaftsrates, um Ortsvorsteherin Gundi Reichenmiller die silberne Ehrennadel des Städtetages sowie eine Ehrenurkunde für 21-jährige Tätigkeit im Gremium mit einem Blumenstrauß zu überreichen. Ebenso übergab Karin Revellio im Namen des Ortschaftsrates einen Blumenstrauß mit Worten des Dankes. Oberbürgermeister Palmer freute sich über die schöne Stimmung im Kilchberger Ortschaftsrat.
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2. Die Ortsvorsteherin teilte u.a. Folgendes mit:
a) Im Arbeitsprogramm des Gemeinderates von September bis Dezember ist das Schuppengebiet "Untere Kreuzäcker" enthalten, sodass die Hoffnung auf einen baldigen Auslegungsbeschluss besteht.
b) Der Brand einer Thujahecke in Kilchberg war durch einen technischen Defekt an einem Strahler ausgelöst worden.

3. Der Ortschaftsrat lehnt die von Frau Dillmann und Frau Schurr von der Fachabteilung Stadtplanung vorgestellte Vorlage über die örtliche Bauvorschrift über die Einschränkung/Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Gebäude mit mindestens einer Wohnung (Kfz-Stellplatzsatzung) ab. In Kilchberg haben viele Haushalte mehr als ein Auto, die Parkmöglichkeiten an der Straße sind begrenzt und die Busverbindungen erfolgen nicht im 10 bis 15 Minutentakt. Der Ortschaftsrat kann sich auch nicht vorstellen, dass eine Regelung der Vermietungen mit Auflagen zur Nutzung von Car-Sharing oder Verpflichtung zum Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs dauerhaft funktionieren kann.

4. Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Universitätsstadt Tübingen wurde nicht zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Ortschaftsrat findet die Frist von einem halben Jahr bis zur Erhebung eines Bußgeldes zu kurz und die Zumutbarkeit einer Vermietungsverpflichtung nicht in jedem Fall angemessen.

5. Aufgrund der übermäßig starken Verschmutzung durch Zigarettenkippen an den Bushaltestellen wird angeregt, Aufsätze zum Ausdrücken und Einwerfen von Zigarettenkippen an den vorhandenen Mülleimern anzubringen. Laut Polizeiverordnung der Universitätsstadt Tübingen kann das Wegwerfen von Zigarettenkippen mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden.
Bemängelt wird der nichtzulässige PKW Verkehr auf dem Feldweg zwischen Kilchberg und Bühl sowie ein nächtlicher Raser, der die Nachtruhe in der Rammertstraße stört.

6. Verschiedenes
a) Es wird leider beobachtet, dass vermutlich Flohmarktverkäufer größere Mengen an Büchern aus dem Bü- cherschrank mitnehmen. Deshalb soll ein Stempel künftig die Bücher kennzeichnen.
b) Im Mehrzweckraum der Charlottenschule gibt es ab sofort einen täglichen Putzkorridor, um die Sauberkeit des Raumes zu gewährleisten. In Zusammenarbeit zwischen Frau Neumann von der Fachabteilung Gebäudewirtschaft, Schule, Verwaltungsstelle und Vereinen konnte eine für alle akzeptable Lösung mit minimalen Verschiebungen gefunden werden.